Notwendige Dokumente und Unteralgen
KFZ-Anmeldung
Privatpersonen:
- Kaufvertrag/Rechnung
- Typenschein
- Prüfbericht § 57a Plakette – nur für Gebrauchtwagen älter als 3 Jahre
- Versicherungsbestätigung (erhalten Sie von Ihrem Versicherungsmakler)
- Vollmacht: wenn sich der Antragsteller vertreten lässt
zusätzlich:
- bei Eigenimporten: Finanzamtsbestätigung
- bei Leasing: Leasingbescheid
Wichtig – Alle Dokumente im ORIGINAL
Bei Firmen:
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
- Kammerbestätigung (z. B. für Taxis, Mietwägen oder Nutzfahrzeuge)
KFZ Abmeldung:
- 2 Zulassungsscheine (1 Stück ist im Typenschein abgeheftet)
- Alle Kennzeichentafeln
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Vollmacht wenn der Zulassungsinhaber nicht selbst erscheint
- bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen – Bestätigung der Polizei
- die Abmeldebestätigung immer Ihrem Makler schicken (dient zur Beendigung des laufenden Vertrages. Im Voraus bezahlte Prämie wird taggenau rückerstattet).
KFZ-Änderung
Änderung des Wohnsitzes:
Unterlagen wie bei Anmeldung, zusätzlich:
Neuer Meldezettel
Heiratsurkunde, Adoptionsdokument, Scheidungsurkunde
Änderung der Fahrzeugdaten:
Unterlagen wie bei Anmeldung zusätzlich:
Entsprechende Nachweise von Ein- oder Umbauten einer Werkstätte (z. B. Anhängervorrichtung)
Kennzeichenverlust oder Diebstahl
wie bei Anmeldung zusätzlich:
- Verlust- oder Diebstahlserklärung der Polizei
- die eventuell verbliebene Kennzeichentafel
Hinterlegung
- Zulassungsschein
- alle Kennzeichentafeln
Die Hinterlegung kann bis auf ein Jahr erfolgen! Die Steuerersparnis tritt erst nach 45 Tagen ein.
Wiederausfolgung nach Hinterlegung
- Versicherungsbestätigung (erhalten Sie von ihrem Versicherungsmakler)
- Depotschein (wird bei Hinterlegung von der Zulassungsstelle ausgehändigt)
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
Anmeldung nach Freihaltung:
- nur möglich wenn Sie eine EU Kennzeichen haben
- Depotschein (wurde bei Freihaltung ausgehändigt)
- restliche Unterlagen siehe Anmeldung
Die Freihaltung kommt einer Abmeldung gleich. Lediglich die Kennzeichen werden bei der Zulassungsstelle bis zu 6 Monate hinterlegt. Innerhalb dieser Frist kann das bestehende oder ein neues KFZ mit den hinterlegten Kennzeichen angemeldet werden (dies spart € 20,- gegenüber einer Anmeldung mit neuen Kennzeichen).