KFZ-Zulassung

Notwendige Dokumente und Unteralgen

KFZ-Anmeldung

Privatpersonen:

  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Typenschein
  • Prüfbericht § 57a Plakette – nur für Gebrauchtwagen älter als 3 Jahre
  • Versicherungsbestätigung (erhalten Sie von Ihrem Versicherungsmakler)
  • Vollmacht: wenn sich der Antragsteller vertreten lässt

zusätzlich:

  • bei Eigenimporten: Finanzamtsbestätigung
  • bei Leasing: Leasingbescheid

Wichtig – Alle Dokumente im ORIGINAL

Bei Firmen:

  • Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
  • Kammerbestätigung (z. B. für Taxis, Mietwägen oder Nutzfahrzeuge)

 

KFZ Abmeldung:

  • 2  Zulassungsscheine (1 Stück ist im Typenschein abgeheftet)
  • Alle Kennzeichentafeln
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Vollmacht wenn der Zulassungsinhaber nicht selbst erscheint
  • bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen – Bestätigung der Polizei
  • die Abmeldebestätigung immer Ihrem Makler schicken (dient zur Beendigung des laufenden Vertrages. Im Voraus bezahlte Prämie wird taggenau rückerstattet).

 

KFZ-Änderung

Änderung des Wohnsitzes:

Unterlagen wie bei Anmeldung, zusätzlich:

Neuer Meldezettel
Heiratsurkunde, Adoptionsdokument, Scheidungsurkunde

Änderung der Fahrzeugdaten:

Unterlagen wie bei Anmeldung zusätzlich:

Entsprechende Nachweise von Ein- oder Umbauten einer Werkstätte (z. B. Anhängervorrichtung)

 

Kennzeichenverlust oder Diebstahl

wie bei Anmeldung zusätzlich:

  • Verlust- oder Diebstahlserklärung der Polizei
  • die eventuell verbliebene Kennzeichentafel

 

Hinterlegung

  • Zulassungsschein
  • alle Kennzeichentafeln

Die Hinterlegung kann bis auf ein Jahr erfolgen! Die Steuerersparnis tritt erst nach 45 Tagen ein.

Wiederausfolgung nach Hinterlegung

  • Versicherungsbestätigung (erhalten Sie von ihrem Versicherungsmakler)
  • Depotschein (wird bei Hinterlegung von der Zulassungsstelle ausgehändigt)
  • Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)

 

Anmeldung nach Freihaltung:

  • nur möglich wenn Sie eine EU Kennzeichen haben
  • Depotschein (wurde bei Freihaltung ausgehändigt)
  • restliche Unterlagen siehe Anmeldung

Die Freihaltung kommt einer Abmeldung gleich. Lediglich die Kennzeichen werden bei der Zulassungsstelle bis zu 6 Monate hinterlegt. Innerhalb dieser Frist kann das bestehende oder ein neues KFZ mit den hinterlegten Kennzeichen angemeldet werden (dies spart € 20,- gegenüber einer Anmeldung mit neuen Kennzeichen).