Checkliste Schaden
Was gilt es im Schadenfall zu beachten?
Prinzipiell gilt:
- Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau (z. B. Fotos)
- Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich bei uns (Wer, Wie, Wann, Wo, Was, Wie viel)
Personen sind verletzt worden?
- Leisten Sie Erste Hilfe wenn jemand verletzt wurde
- Rufen Sie die Rettung 144
- Bei Vergiftungen rufen Sie die Vergiftungszentrale 01/4064343
- Wenn Sie selbst verletzt sind, nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch
Autounfall mit Fremdbeteiligung
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen
- Sollten Sie keinen Unfallbericht bei der Hand haben bitte unbedingt folgende Informationen notoieren
und von allen Beteiligten unterschreiben lassen: - Kennzeichen, Marke, Typenbezeichnung der beteiligten Fahrzeuge
- Daten aller Fahrzeuglenker wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheindaten
- Daten aller verletzten Personen
- Skizze und Schilderung des Unfallhergangs anfertigen
- Bei Schaden im Ausland oder Personenschaden: Euro-Notruf anrufen 112
Schäden am eigenen Auto
- Schäden durch Vandalismus, ein unbekanntes Fahrzeug, Einbruch – sofort die Polizei 133 anrufen
- Schaden durch Brand oder Explosion Polizei 133 und Feuerwehr 122 verständigen
- Kollision mit Tieren – verständigen Sie unmittelbar die Polizei 133
- Reparaturmaßnahmen dürfen erst nach der Schadenfreigabe seitens des Versicherers durchgeführt werden.
Sachschäden (auch Diebstahl oder Raub)
Warten Sie bitte auf das OK durch uns bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen – ausgenommen sind Vorkehrungen zur
Minderung des Schadens.
Brand, Explosion:
Polizei 133 und Feuerwehr 122 verständigen
Diebstahl, Rauf:
keine Spuren vernichten
Polizei 133 verständigen und die Anzeigebestätigung geben lassen
sperren Sie Konten, Kreditkarten, Sparbücher etc.
Sturm, Hagel:
Versuchen Sie die vom Sturm verursachten Gebäudeöffnungen zu schließen um weiteres Eindringen von Regenwasser
zu verhindern (Schadenminderungspflicht) ohne dabei ihr Leben oder ihre Gesundheit zu riskieren. Rufen Sie wenn notwendig die Feuerwehr 122.
Wasserschaden:
Sperren Sie den Hauptwasserhahn in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ab.
Wenn das Wasser vom Nachbarn kommt, informieren Sie ihn darüber.
Rufen Sie einen Installateur oder gegebenenfalls die Feuerwehr.
Fristen:
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Versicherer beträgt 3 Jahre.
Bei einer sogenannten qualifizierten Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Unfallversicherung: die Geltendmachung einer Invalidität muss meist innerhalb von 15 Monaten ab dem Unfalltag
mit ärztlicher Bestätigung beim Versicherer geltend gemacht werden
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